Werden die Partnergebühren von der Krankenkasse übernommen?
Die Gebühren für die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs werden nur für die schwangere Frau von den Krankenkassen übernommen.
Die ausdrücklich erwünschte und wichtige Teilnahme des Partners oder der Partnerin am Geburtsvorbereitungskurs ist bislang im Gebührenkatalog der Hebammen nicht enthalten. Demnach werden die sog. Partnergebühren nicht von den Kassen erstattet und müssen selbst übernommen werden.
Im Rahmen von Einzelfallentscheiden kann eine Krankenversicherung etwas anderes bestimmen. Informieren Sie sich vor Leistungserbringung bei Ihrer Krankenversicherung.
Die Partnergebühren orientieren sich an dem Betrag, der für die Teilnahme der Frau am Geburtsvorbereitungskurs von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird.