Kann ich zu den Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen zur Hebamme gehen?
Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft können Sie Ihre 4-wöchigen Vorsorgetermine selbstverständlich bei Ihrer Hebamme in Anspruch nehmen.
Ab der 32. Schwangerschaftswoche finden die Vorsorgetermine in einem Abstand von zwei Wochen statt. Alle Untersuchungen (Beurteilung der Kindslage, Gewichtskontrolle, Blutentnahme, Urinuntersuchung, Blutdruckkontrolle, usw.) mit Ausnahme der Ultraschalluntersuchungen (siehe Frage 8) werden von Ihrer Hebamme durchgeführt und können regulär gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.
Auch bei einem krankhaften Schwangerschaftsverlauf oder einer schweren Allgemeinerkrankung steht Ihnen eine Hebamme zur Verfügung. Jedoch sollten Sie dann regelmäßig von einem Arzt untersucht werden.